Unerlaubte Nebentätigkeit


Knapp 40 % der Hannoveraner verfügen über die allgemeine Hochschulreife (niedersächsischer Durchschnitt = 30,5 %), über 40.000 Schüler besuchen aktuell die Berufs- und Berufsfachschulen, um überwiegend Berufe aus den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung und Technik zu erlernen, und auch an den neun Hochschulen Hannovers liegt der Fokus der Studierenden klar auf den Fachgebieten Maschinenbau, Wirtschaftswissenschaften, Bauingenieurswesen, Elektrotechnik und Medizin. Die Region hat den Strukturwandel von der Industrie- zur Wissensökonomie geschafft und sich als solche etabliert. Viele der ausgebildeten Fachkräfte sind auf dem Arbeitsmarkt begehrt und können sich ihren Arbeitgeber aufgrund ihres Fachwissens relativ frei auswählen. Entsprechend kommt es immer wieder zur illegalen Abwerbung von Fachkräften.


Wenn Sie einen oder mehrere Ihrer Mitarbeiter in Verdacht haben, ohne Genehmigung bzw. trotz expliziten Verbots einer Nebentätigkeit nachzugehen, sind die IHK-zertifizierten Detektive der Kurtz Detektei Hannover Ihre Ansprechpartner für den Nachweis: 0511 2028 0016.


Interessenkonflikte bei Nebentätigkeiten


Grundsätzlich steht es natürlich jedem Bundesbürger frei, in seiner Freizeit Nebentätigkeiten nachzugehen. Oftmals wird in den Arbeitsverträgen aber zumindest eine Informationspflicht des Arbeitnehmers bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit festgelegt. Heikel wird es natürlich, wenn durch den Nebenjob ein Interessenkonflikt entsteht. Dies ist der Fall, wenn der Mitarbeiter für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird oder wenn die gesetzlich zulässige Maximalarbeitszeit pro Woche regelmäßig überschritten wird. Auch ist es im Normalfall nicht gestattet, im Urlaub einer Nebentätigkeit nachzugehen. Denn diese Zeit soll zur Erholung dienen und unter anderem vermeiden, dass das Leistungsniveau des Mitarbeiters infolge einer Überbelastung sinkt.


Dicklicher Geschäftsmann sitzt im Anzug am Strand, Aktentasche neben sich, Laptop auf den Beinen und das Handy am Ohr; Kurtz Detektei Hannover
Urlaub ist zur Erholung gedacht. Wer nie abschaltet, setzt sich einer Dauerbelastung aus, die bei den meisten Menschen nicht ewig gut geht. Erkrankungen wie das Burn-Out-Syndrom sind die Folge und führen letztlich zu Ausfallzeiten am Arbeitsplatz.

Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot


Brenzlig wird es, wenn eine Nebentätigkeit nicht nur unerlaubt ist, sondern beim direkten Konkurrenten des Hauptarbeitgebers stattfindet. Damit unterstützt der eigene Arbeitnehmer nicht nur direkt die Konkurrenz, indem er seine Arbeitskraft und Fachkompetenz zur Verfügung stellt, es besteht auch immer die Gefahr, dass Betriebsinterna von Ihnen zum Konkurrenzunternehmen durchsickern. Im schlimmsten Fall sind das empfindliche Informationen über neue technologische Entwicklungen. Wir reden an dieser Stelle von Geheimnisverrat und Betriebsspionage. Oft finden unerlaubte Tätigkeiten sogar schwarz statt – mit Ihren Kunden und Ihren Materialien. Der finanzielle Schaden für Ihr Unternehmen ist enorm.

 

Die Detektive unserer Hannoveraner Wirtschaftsdetektei observieren Ihren Mitarbeiter und liefern Ihnen gerichtsfeste Beweise. Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist der Mitarbeiter in der Regel schadensersatzpflichtig. Holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht. Die Kurtz Detektei Hannover hilft: 0511 2028 0016.