Versicherungsmissbrauch in Hannover | Versicherungsdetektive der Detektei Kurtz


Die Finanz- und Versicherungsbranche gehört zu den größten Arbeitgebern der Region Hannover mit rund 24.000 Beschäftigten und über 800 Unternehmen wie der Talanx AG, der Hannover Rück, der Versicherungsgruppe Hannover und der Concordia Versicherungsgruppe. Diese Unternehmen können ein Lied von den Folgen des Versicherungsmissbrauchs singen. Die Versicherungsdetektive der Kurtz Detektei Hannover helfen beim Nachweis der Tatdelikte und bei der Überführung der Täter: 0511 2028 0016.


Wenn das Konto Neuanschaffungen nicht zulässt, werden Kaufwillige kreativ


Im Zeitalter von Smartphone, Tablet und Notebook schreitet die Entwicklung der Technik immer schneller voran. Das Smartphone, das man sich vor einem Monat gekauft hat, ist in einem halben Jahr bereits technisch veraltet. Und wer will sich schon mit "überholter" Technik abgeben oder gar von seinen Freunden deswegen schief ansehen lassen? Diesem Druck des "must have" sehen sich nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene gegenüber und verfallen mitunter auf kuriose Ideen, kostengünstig an ein neueres Modell zu gelangen.


Neuer Fernseher? Soll doch die Versicherung zahlen!


Ein Beispiel, das so oder in abgewandelter Form gerade in den letzten Jahren den Versicherungen immer häufiger zu schaffen macht: Max und seine Freunde Egon und Heinz sind zwar keine ausgesprochenen Technik-Freaks, aber das ein oder andere Statussymbol darf es schon sein. Und die Elektronikbranche bietet ständig Updates und Upgrades, z.B. ein neueres, größeres, schöneres Fernsehgerät an – selbstverständlich mit UHD und 3D-fähig. Egon und Heinz haben es schon, nur Max musste sich beim Blick auf sein Konto bislang zurückhalten. Das heißt, dass die Fußballspiele des Herzensvereins nur noch bei Egon oder Heinz geguckt werden, weil Max’ TV-Gerät ja "veraltet" ist.

 

Also lässt sich Max etwas einfallen: Das Wohnzimmer wird kurzerhand  umgebaut, der Fernseher steht nun direkt neben dem Fenster. Max öffnet das Fenster, prüft Abstand und Höhe – passt. Und dann – mit viel Schwung und Kraft – knallt Max den Fensterflügel gegen das Fernsehgerät, das der Gewalt weicht und vom Fernsehtisch auf die daneben gelagerten gusseisernen Hantelgewichte fällt. Der komplette Rahmen splittert und die filigrane Technik im Innern des Geräts gibt auf. Max informiert umgehend seine Hausratversicherung, dass eine "plötzliche Sturmböe" den Fensterflügel aufgestoßen und dabei das TV-Gerät erheblichen Schaden genommen habe. Es sei nicht reparabel, man möge den Schaden doch bitte ersetzen. 

 

Im hier geschilderten Fall begeht Max kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die als Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB geahndet wird.


Ein zerstörter Röhrenfernseher auf dem Bürgersteig; Kurtz Detektei Hannover