Detektive und das deutsche Recht: Rechtfertigungsgrund für Ermittlungen


Privatermittler müssen juristisch geschult sein, um ihre Arbeit rechtssicher und gerichtsverwertbar ausführen und den Auftraggeber der Ermittlungen vor Schaden bewahren zu können. Unlautere Mittel, d.h. illegle Beweisbeschaffungsmethoden dürfen von seriösen Detektiven wie jenen der Kurtz Detektei Hannover nicht zum Einsatz kommen. Denn sonst würden sie regelmäßig ihre eigene rechtliche Stellung UND die ihrer Auftraggeber gefährden. Sicherer Umgang mit dem deutschen Recht ist der erste Grundsatz eines jeden seriösen Ermittlers.


Es kann Ihnen noch Jahre nach dem abgeschlossenen Auftrag geschehen, dass Ihnen, friedlich und nichtsahnend, die Justiz ins Haus marschiert, um Sie für die unlauteren Ermittlungen des "Detektivs" zur Rechenschaft zu ziehen. Die mögliche Ersparnis bei den Detektiv-Kosten wandelt sich urplötzlich in einen erheblichen Schaden. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, dass sich der beauftragte Detektiv darüber im Klaren ist, ohne das Vorliegen eines berechtigten Interesses an den Ermittlungen keine Nachforschungen anstellen zu dürfen.


Fallbeispiel für ein berechtigtes Interesse


Nehmen wir an, Sie sind Privatvermieter oder arbeiten in einem Unternehmen, das sich mit der Vermietung von Immobilien befasst. Nun haben Sie einen Mieter, der seit langer Zeit keine Mietzahlungen auf Ihr Konto leistet und für Sie nicht erreichbar ist – weder postalisch, noch telefonisch oder gar persönlich. Sie gehen nun zur Kurtz Detektei Hannover und beauftragen unsere Detektive, Ihren Mieter ausfindig zu machen respektive seine neue Anschrift zu ermitteln.

 

Liegt hier ein berechtigtes Interesse vor? Ganz klar ja. Das berechtigte Interesse besteht darin, den Mieter ausfindig zu machen, um die offenen Mieten einfordern zu können. Es begründet sich also nicht aus reiner Neugier, niederen Absichten oder sonstigen Ausschlussgründen, sondern aus einem konkreten wirtschaftlichen und rechtlichen Anspruch.


Gelber Brief des Gerichts mit Schriftzug "förmliche Zustellung"; Kurtz Detektei Hannover
Forderungen lassen sich nur zustellen, wenn der Aufenthaltsort des Gläubigers bekannt ist. Folglich sind an dieser Stelle Ermittlungen durch unsere Hannoveraner Detektive statthaft.

Wenn berechtigte Forderungen gegeben sind, steht Ermittlungen in der Regel nichts im Weg


In den meisten Fällen, in denen Ermittlungen die Durchsetzung finanzieller Ansprüche ermöglichen können, ist das berechtigte Interesse gegeben und die Beauftragung unserer Detektive aus Hannover statthaft. So ist es im Übrigen auch bei Untreue in der Ehe: Eine Ehe stellt nicht nur eine romantische Vereinigung dar, sondern auch eine Lebensgemeinschaft, deren "Mitglieder" sich den Lebensunterhalt und den Lebensraum teilen. Hier sind also deutlich finanzielle Interessen involviert, die bei sich bei ehewidrigem Verhalten und einer etwaigen Scheidung in der Regel in Unterhaltsansprüchen niederschlagen.

 

Arbeiten Detektive ohne berechtigtes Interesse und greifen dabei in die Privatsphäre von Zielpersonen ein, gegen die ermittelt wird (kaum vermeidbar), handeln sie sittenwidrig und machen sich strafbar. Sie sehen also, höchstes Gut seriöser Detektivarbeit ist neben äußerster Diskretion ein nachgewiesenes berechtigtes Interesse. Wägen Sie folglich ab, ob dieses bei Ihrem Anliegen vorliegt, oder lassen Sie sich im Zweifel durch unsere Detektive aus Hannover beraten: 0511 2028 0016.