Kapital- und Anlagebetrug – Nachweis durch unsere Detektive aus Hannover


Mehr als 27.000 Vermögens- und Fälschungsdelikte wurden der Polizeidirektion Hannover im Jahr 2014 bekannt. Kapitalanlagebetrug wird in der Regel von Finanzberatern bzw. solchen, die sich als Finanzberater betiteln, begangen, um gutgläubige Anleger durch die Aussicht auf hohe Erträge um Geld zu bringen. Bekanntestes Beispiel ist das Schneeballsystem, bei dem immer mehr Anleger unter Referenz auf erfolgreiche Vorgänger gewonnen werden, um mit dem neu generierten Kapital frühe Anleger bei der Stange zu halten und sich immer mehr eigene Geldreserven aufzubauen, um irgendwann damit zu verschwinden und somit das System zum Einsturz zu bringen.

 

Beim Kapitalanlagebetrug handelt es sich um einen eigenen Straftatbestand des Strafgesetzbuches (§ 264a) als Erweiterung des Betruges. Er definiert eindeutig, dass das Verschweigen nachteiliger Fakten und das Verbreiten unwahrer Aussagen zur Täuschung eines größeren Personenkreises über die Beschaffenheit der angebotenen Anlagen eine Betrugshandlung darstellt, explizit im Zusammenhang mit Wertpapieren, Bezugsrechten und Unternehmensanteilen mit Gewinnbeteiligung. Das Strafmaß beträgt bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe bzw. bei besonders schweren Fällen (zum Beispiel bei Fälschungsdelikten zur Täuschung der Anleger) bis zu 10 Jahre.

 

Wenn Sie glauben oder wissen, Opfer von Kapitalanlagebetrug geworden zu sein, besprechen die Detektive der Kurtz Detektei Hannover gerne mit Ihnen die Möglichkeiten der Nachweisführung des Tatbestandes und der Überführung des Täters: 0511 2028 0016.


Nicht jedes Verlustgeschäft ist Anlagebetrug, polizeiliche Ermittlungen häufig zurückhaltend


Die Finanz- und Anlagemärkte zeigen immer verworrenere Entwicklungen. So kann man inzwischen sogar Katastrophenanleihen erstehen, die beispielsweise auf ausbleibende Unwetterkatastrophen in den USA bzw. darauf setzen, dass die Schäden einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreiten. Sie sollten lieber auf seriöse, alteingesessene Anbieter setzen. Denn Verlustgeschäfte bei Kapitalanlagen sind eine logische Konsequenz des Systems und lassen sich nie ausschließen – sonst würde jeder auf diese Investitionsarten zurückgreifen. Entsprechend muss dem Finanzberater konkret nachgewiesen werden, dass er eine Täuschungsabsicht verfolgt hat. Eine schlechte Beratung bzw. eine Fehlspekulation sind per se keine Straftaten, sondern typische Risiken von Kapitalanlagegeschäften. Da diese konkrete Täuschungsabsicht, der (vorsätzliche) Betrug, mitunter schwierig und vor allem zeitaufwendig zu beweisen ist, streichen die Behörden allzu häufig vorzeitig die Segel und überlassen uns Privatermittlern das Feld.


Problematisch wird es für den Anleger, wenn der Betrug durch unsere Detektive aus Hannover nachgewiesen werden konnte, der überführte Straftäter allerdings mittellos ist und für den entstandenen Schaden nicht aufkommen kann. Mitunter liegt zwar auch hier eine Täuschung vor, die durch die Ermittlung von Vermögenswerten bewiesen werden kann, aber Garantien gibt es – wie auf den Finanzmärkten – keine.


Das Vertrauen auf die Lockangebote windiger Finanzberater hat schon so manchen Privaten in den finanziellen Ruin getrieben.
Das Vertrauen auf die Lockangebote windiger Finanzberater hat schon so manchen Privaten in den finanziellen Ruin getrieben.

Wenn die Polizei nicht mehr weiter weiß/kann/will, sind Privatdetektive gefragt


Anfang Juni 2015 erschütterte ein durch den Norddeutschen Rundfunk aufgedeckter Polizei-Skandal die deutsche Öffentlichkeit. Mehrere Hannoveraner Polizisten hatten im sozialen Netzwerk Facebook zahlreiche Beiträge verfasst, die auf niedere Gesinnung, Fremdenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft hinwiesen. So wolle man beispielsweise dem immigrierten "Dreckspack" zeigen, wo es lang gehe. Eigentlich unterliegen Polizeibeamte zur Wahrung ihrer Vorbildfunktion und des Ansehens ihres Berufsstandes der sogenannten Wohlverhaltensklausel. Doch leider mischen sich unter die mehrheitlich integeren und fähigen Polizeibeamten in unserem Staat immer mehr Chaoten, die ihr Amt für die Auslebung niederer Gedanken missbrauchen: Polizeigewalt, Gängelung, Demütigung, Misshandlung vermeintlicher Täter. "Rüstung an, Knüppel frei. Wir sind bereit.", schrieb einer der beteiligten Polizisten im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz bei einem Fußballspiel des Bundesligisten Hannover 96. Gegen ihn und andere seiner "Kollegen" werden nun Ermittlungen angestrebt.


Bedauernswerte Verschlechterung der polizeilichen Arbeitsqualität ist das Resultat politischer Einsparungen.


Selbst Jörg Radek, Vorsitzender des Bereichs Bundespolizei der Polizeigewerkschaft, gibt zu: "Aus Personal- und Geldmangel liegt die Fortbildung in der Bundespolizei faktisch am Boden, da passiert kaum noch was." Insbesondere die Sozialkompetenz der Polizeibeamten habe Nachbesserungsbedarf – eine Ungeheuerlichkeit in einem solch verantwortungsvollen Beruf! Immer wieder berichten Gewaltopfer von Übergriffen und Demütigungen in Polizeiwachen quer durch die Nation. Da sich die beteiligten und die mitwissenden Polizisten zu einem verschwiegenen Klüngel zusammenschließen, während die Opfer mit ihrer Aussage allein dastehen, bleibt den Geschädigten kaum eine Möglichkeit, gerichtlich zu ihrem Recht zu kommen (Schadensersatz für erlittene körperliche wie psychische Verletzungen, Durchsetzung strafrechtlicher Konsequenzen gegen die unwürdigen Beamten).